Das Wahlbüro besorgt die ihm durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben in Zusammenhang mit der Durchführung von Urnenwahlen und -abstimmungen. Der Gemeinderat setzt die Urnenöffnungszeiten fest und bestimmt die Urnenlokale. Der Gemeindepräsident führt von Amtes wegen das Präsidium und der Gemeindeschreiber das Sekretariat des Wahlbüros. Die Mitglieder des Wahlbüros werden von der Gemeindeversammlung gewählt.

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