Inventarisation in Todesfällen
Nach dem Ableben einer steuerpflichtigen Person mit Wohnsitz in Langnau am Albis hat die Inventarbehörde des Steueramtes in der Regel innert 2 Wochen nach dem Todestag ein Inventarverfahren einzuleiten. Dieses besteht aus

  • der Zustellung des Inventarfragebogens
  • des Tresoröffnungsprotokolles
  • und der Steuererklärung für das Todesjahr

Das Verfahren kann unterbleiben, wenn anzunehmen ist, dass kein Vermögen vorhanden ist. In der Regel wird ein schriftliches Verfahren durchgeführt.

Das Inventarverfahren ist die Basis

  • für die korrekte Erhebung der Erbschaftssteuer
  • für die korrekte Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuer sowie der direkten Bundessteuer
  • für die Durchführung eines allfälligen Nachsteuer- und Bussenverfahrens
  • für die korrekte Weiterversteuerung durch die Erben, weil die Erben die tatsächlichen Einkünfte und den Vermögensanfall ab dem dem Todestag folgenden Tag zu versteuern haben
  • für die Erben, um die bevorstehende Erbteilung vornehmen zu können. Die Erbteilung ist im Kanton Zürich Sache der Erben

Weitere Informationen zur Nachlassinventarisation und zur Steuerpflicht verweisen wir Sie auf die Homepage des kantonalen Steueramtes Zürich.

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