10. März 2015
Bewilligung von beleuchteten oder selbstleuchtenden Reklametafeln und Schaufensterbeleuchtungen / neu kommt in der Gemeinde Langnau die SIA Norm 491 zur Anwendung
Die Schweizerische Norm SIA 491 (gültig seit 1. März 2013) dient als Leitlinie zur Planung, Erstellung, Betrieb und Überprüfung von Aussenleuchten. Analog zum Lärmschutz wird ein allgemeines visuelles Nachtruhezeitfenster von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gefordert.Zwei Leitentscheide des Bundesgerichts (2013 und 2014) bestätigen diese Forderung und stecken die Grenzen für Beleuchtungen ab. Danach gilt der Grundsatz, dass reine Zierbeleuchtungen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht mit dem Vorsorgeprinzip gemäss USG vereinbar sind. Das gilt für alle Beleuchtungen, die nicht aus Sicherheitsgründen erforderlich sind. Dazu gehören u.a. beleuchtete Werbetafeln, Leuchtkästen und Leuchtschriften, aber auch Schaufensterbeleuchtungen.

Die Baukommission hat darüber hinaus beschlossen, im Sinne dieser rechtlichen und normativen Grundlagen, unnötige Lichtemissionen im Aussenraum weiter zu reduzieren. Eigentümer und Betreiber von Leuchtreklamen und Schaufenstern werden deshalb gebeten, ihre Betriebszeiten entsprechend anzupassen. Müssen die elektrischen Anlagen nachgerüstet werden, wird bis zum 31.12.2015 gegen Rechnungsvorlage ein einmaliger Beitrag von CHF 70.- gewährt.

Bereits im Dezember letzten Jahres hat die Baukommission entschieden, dass in Langnau am Albis bei der Umrüstung der Strassen- und Wegbeleuchtung auf LED Leuchtmittel nur noch solche mit einer maximalen Farbtemperatur von 3000 Kelvin zum Einsatz kommen. Diese sogenannten warmweissen Leuchtmittel wirken deutlich weniger blendend und sind wesentlich umweltverträglicher, nicht nur für den Menschen sondern auch für die meisten Tiere und Pflanzen.

Am 1. April 2015 findet in Langnau am Albis - auf Einladung der Infrastrukturvorstände aus Langnau, Thalwil und Adliswil an alle Gemeinderats-und Stadtratskollegen im Bezirk - eine Info-Veranstaltung zum Thema statt. Auch ein möglicher gemeinsamer Einkauf soll dabei behandelt werden.

Ansprechperson: Vorstand Infrastruktur Rolf Schatz, Tel. 079 413 29 46
Foto:Markus Maurer