2. Mai 2017
Das neue Gemeindegesetz schreibt vor, dass die Gemeinden des Kantons Zürich die Rechnungslegung per 1. Januar 2019 auf den Standard von HRM2 umstellen müssen. Im durch den Gemein-derat verabschiedeten Projektauftrag sind unter anderem die folgenden wichtigen Phasen bzw. Entscheidungen festgelegt worden:
  • Juni 2018: Entscheid Gemeindeversammlung bezüglich der Bewertung des Verwaltungsvermö-gens
  • 2018: erstmaliges Erstellen des Budgets nach HRM2 für das Jahr 2019
  • 1. Semester 2019: Bilanzanpassung per 01. Januar 2019
  • 1. Semester 2020: erstmaliger Abschluss der Jahresrechnung für das Jahr 2019.

Ansprechperson Vorstand Finanzen und Steuern, Reto Grau