6. Oktober 2017
Bei einem unveränderten Steuerfuss von 102% weist der Voranschlag 2018 einen Aufwandüberschuss von 0,34 Mio. Franken auf. Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen betragen 7,34 Mio. Franken. Bei einem Selbstfinanzierungsgrad von 43% können die Investitionen 2018 im Verwaltungsvermögen nur teilweise aus selbst erwirtschafteten Mitteln finanziert werden. Mit den Investitionen im Finanzvermögen von 0,25 Mio. Franken ergibt sich ein Finanzierungsfehlbetrag von 4,29 Mio. Franken. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Defiziten 2017 und 2018 wird sich das Eigenkapital Ende 2018 auf 29,34 Mio. Franken reduzieren.
Laufende Rechnung
Der bereinigte Aufwand ist im Vergleich zum Voranschlag 2017 um 4,2% gestiegen. Gegenüber der Rechnung 2016 liegt er um 5,0% höher. Beim bereinigten Ertrag sind gegenüber dem Voranschlag 2017 4,8% mehr Einnahmen zu verzeichnen. Im Vergleich zur Rechnung 2016 fallen die bereinigten Erträge um 6,6% höher aus.

Im Vergleich zum Voranschlag 2017 sind die folgenden grösseren Abweichungen zu verzeichnen: Bei der "Bildung" musste ein Mehraufwand von 0,49 Mio. Franken budgetiert werden. Diese zusätzlichen Kosten sind in erster Linie auf Mehrausgaben bei der Sonderschulung und bei den Schulliegenschaften zurückzuführen. Bei der "Sozialen Wohlfahrt" mit zusätzlichen Ausgaben von 0,27 Mio. Franken sind die Versorgertaxen an die Kinder- und Jugendheime, die Sozialhilfe und das Asylwesen die kostentreibenden Aufgabenbereiche. Durch die weiterhin zunehmenden Pflegefinanzierungsbeiträge sind bei der "Gesundheit" Zusatzkosten von 0,25 Mio. Franken eingestellt. Diesen Veränderungen auf der Ausgabenseite stehen auch Abweichungen auf der Einnahmenseite gegenüber. Ausgelöst durch die wesentlich tiefere Steuerkraft im Basisjahr 2016 wird die Gemeinde Langnau am Albis für das Jahr 2018 aus dem kantonalen Finanzausgleich zusätzlich 1,64 Mio. Franken erhalten. Bei einem unveränderten Steuerfuss von 102% für das Budgetjahr 2018 sind die gesamten Einnahmen aus dem Steuerbereich mit einem Minus von 0,22 Mio. Franken budgetiert.

Bei den Gemeindebetrieben werden die Gebührenrechnungen aufgrund des tieferen Mehrwertsteuersatzes minim sinken.

Investitionsrechnung
Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen betragen 7,34 Mio. Franken, wovon 2,65 Mio. Franken durch die Gemeindebetriebe ausgelöst werden. Grosse Investitionstranchen für das Jahr 2018 sind für den für den Ersatzneubau Wolfgraben IV (Teil / 2,32 Mio. Franken) und die Sanierung des Reservoirs Kopfholz (inkl. Sanierung Wasserleitung) (Teil / Fr. 1'100'000) vorgesehen. Die Sachwertanlagen des Finanzvermögens erhöhen sich insgesamt um 0,25 Mio. Franken.

Bestandesrechnung / Finanzierung
Die aktuelle Hochrechnung für das Jahr 2017, Stand September, geht von einem Aufwandüberschuss von 1,40 Mio. Franken aus. Mit dem budgetierten Aufwandüberschuss 2018 von 0,34 Mio. Franken wird sich das Eigenkapital per Ende 2018 auf 29,34 Mio. Franken reduzieren.
Die Selbstfinanzierung reicht nicht aus, die Investitionen im Verwaltungsvermögen und im Finanzvermögen komplett zu finanzieren. Der zusätzliche Kapitalbedarf beträgt 4,29 Mio. Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad (Selbstfinanzierung im Verhältnis zu den Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen) beträgt 43%.

Finanzplan 2017-2022
In der Finanzplanung sind die Auswirkungen der im Jahr 2019 einzuführenden neuen Rechnungslegung nach dem Harmonisierten Rechnungsmodell 2 (HRM2) berücksichtigt. Die Planungsdaten 2018-2022 basieren auf einem Steuerfuss von 102%. Die Planung sieht jährliche Defizite im Rahmen von einem bis zwei Steuerprozenten vor. Weiter zeigt der Finanzplan auf, dass 55% der Investitionen im Verwaltungsvermögen von 28,56 Mio. Franken selber finanziert werden können. Das Nettovermögen, welches Ende 2017 mit 880 Franken pro Einwohner prognostiziert wird, dürfte bis zum Ende der Finanzplanperiode in eine Nettoschuld von Fr. 834 pro Einwohner kippen.

Schlussbemerkungen
Für den Voranschlag 2018 standen die Vorzeichen für eine ausgeglichene Rechnung mit Mehreinnahmen von 1,64 Mio. Franken aus dem Finanzausgleich gut. Aufgrund der Hochrechnung für das Jahr 2017, Stand Sommer 2017, mit einem prognostizierten Minus von 1,4 Mio. Franken und den kaum beeinflussbaren Kostensprüngen bei der Bildung, der Gesundheit und der Sozialen Wohlfahrt hat sich die Ausgangslage ins Negative gedreht. Mit dem weiterhin stagnierenden Steueraufkommen und den zusätzlichen Kosten als Folge der Abstimmungsresultate vom 24. September 2017 (Sozialhilfegesetz, Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge) unterbreitet der Gemeinderat - nach einer aufwändigen Budgetbereinigung - einen Voranschlag mit einem Aufwandüberschuss von 0,34 Mio. Franken. Zusammen mit den hohen Investitionen führt dies zu einer Verschlechterung des Finanzhaushaltes.

Die Aktualisierung des Finanzplans 2017-2022 und der Einbezug der Auswirkungen mit der ab dem Jahr 2019 anzuwendenden neuen Rechnungslegung HRM2 zeigt sich, dass die finanzpolitischen Zielsetzungen nur noch teilweise erreicht werden können. Beim Steuerfuss ist bereits in diesem Jahr die Abweichung zur steuerlich attraktivsten Gemeinde grösser als es die Zielsetzung vorsieht. Ein genügender Selbstfinanzierungsgrad kann nur noch in der Zeitreihe von vergangenen Abschlüssen ausgewiesen werden. Die zukünftige ungenügende Finanzierung wird auch dazu führen, dass die Gemeinde Langnau am Albis ab 2019 das Nettovermögen aufgebraucht hat.

Aufgrund dieser Ausgangslage wird der Gemeinderat mit Beginn der neuen Legislaturperiode im Sommer 2018 gefordert sein, die Finanzpolitik und die damit abzuleitenden Zielsetzungen zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Dabei sind die Anpassungen aufgrund der neuen Bestimmungen des Gemeindegesetzes, wie die Vorgaben bezüglich des mittelfristigen Ausgleichs der Laufenden Rechnung und der Bilanzanpassung per 1. Januar 2019, einzubinden. Es wird sich weiter zeigen, mit welchen zusätzlichen Anpassungen sowohl auf der Ausgaben- wie auch auf der Einnahmenseite eine ausgeglichene Rechnung erzielt werden kann.

Trotz dieser anspruchsvollen Ausgangslage ist der Finanzhaushalt weiterhin genügend solid aufgestellt, damit der vorgesehene Substanzabbau verantwortet werden kann. Neben den unabdingbaren substanzerhaltenden Investitionen in die Infrastrukturbauten sind weitergehende Investitionsausgaben auch bezüglich einer ausreichenden Finanzierung aufmerksam zu prüfen. Weiter ist der Gemeinderat stark gefordert, in Zukunft mit einer zumindest ausgeglichenen Rechnung eine bessere Selbstfinanzierung zu erzielen.

Weitere Einzelheiten
Weitere Einzelheiten zum Voranschlag 2018 und zum Finanzplan 2017-2022 können der Gemeindeversammlungs-Weisung entnommen werden. Weitergehende Unterlagen zum neuen Budget und der aktualisierte Finanzplan sind ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde unter Zahlen und Fakten einzusehen.

Ansprechperson Vorstand Finanzen und Steuern, Reto Grau, Mobile 079 403 00 01

Zugehöriges

Veranstaltung zum Thema
Gemeindeversammlung