Der Gemeinderat hat den Antrag und die Weisung zur neuen Gebührenverordnung zuhanden der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2017 verabschiedet. Zudem genehmigte er den dazugehörigen Gebührentarif. Dieser soll nach der öffentlichen Publikation zusammen mit der Gebührenverordnung voraussichtlich am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Der Antrag und die Weisung an die Gemeindeversammlung sind auf der Webseite aufgeschaltet.
Ansprechperson Gemeindepräsident Peter Herzog
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