6. Oktober 2017
Das per 1. Januar 2018 in Kraft tretende neue Gemeindegesetz erfordert, dass die Gemeinde Langnau am Albis eine eigene Gebührenverordnung erlässt. Die bisherige Abstützung auf die kantonale Gebührenverordnung, wie es in einer Vielzahl von Gemeinden die Praxis war, ist nicht mehr möglich.

Der Gemeinderat hat den Antrag und die Weisung zur neuen Gebührenverordnung zuhanden der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2017 verabschiedet. Zudem genehmigte er den dazugehörigen Gebührentarif. Dieser soll nach der öffentlichen Publikation zusammen mit der Gebührenverordnung voraussichtlich am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Der Antrag und die Weisung an die Gemeindeversammlung sind auf der Webseite aufgeschaltet.

Ansprechperson Gemeindepräsident Peter Herzog

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