Der Gemeinderat genehmigte für den Umbau der Abteilung Soziales und der Infothek im Erdgeschoss des Gemeindehauses einen Kredit von Fr. 173'400. Abzüglich des gebundenen Kostenanteils und der Projektierungskosten ergibt sich eine kreditrechtlich massgebliche Summe von Fr. 141'400, deren Beschlusskompetenz beim Gemeinderat liegt.
Die Stimmberechtigten müssen gestützt auf § 105 des neuen Gemeindegesetzes die Möglichkeit haben, die Frage der Gebundenheit gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Öffentlichkeit ist über Beschlüsse zu gebundenen Ausgaben zu informieren. Dieser Beschluss wird daher auch amtlich publiziert und schafft damit Rechtssicherheit bei gebundenen Ausgaben.
Ansprechperson Vorstand Liegenschaften / Sicherheit, Virgil Keller