Basierend auf dem Reglement hat der Gemeinderat die Technischen Anschlussbedingungen, den Gebührentarif und die Wärmelieferungsverträge erlassen. Bei den Wärmebezügern handelt es sich um verschiedene Gebäude im Finanz- und Verwaltungsvermögen, wie Wohn- und Schulhäuser. Auch die durch einen Investor erstellten Alterswohnungen an der Wolfgrabenstrasse und die Stiftung des Wohn- und Pflegeheims Sonnegg werden ab
1. Januar 2019 wärmetechnisch verbrauchsabhängig abgerechnet. Die Wärmetarife sind auf der Gemeindewebseite in der systematischen Rechtssammlung aufgeschaltet. Der allgemein verbindliche Gemeinderatsbeschluss wird separat amtlich publiziert werden.
Ansprechperson Vorstand Liegenschaften / Sicherheit, Virgil Keller