8. Oktober 2018
Der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2018 wird beantragt, mittels neuer Verordnung den mittelfristigen Ausgleich der Erfolgsrechnung zu regeln.

Die in den Grundzügen festgelegten neuen gesetzlichen Vorgaben zum mittelfristigen Budgetausgleich verlangen von den Gemeinden eine individuelle Regelung festzulegen. Die Gemeinde Langnau am Albis sieht vor, diesen neuen Anforderungen mit einem Ausgleich der Erfolgsrechnung im Zeitpunkt des Budgets über acht Jahre (drei Abschluss-, zwei Budget und drei Planjahre) und der Festlegung einer Abweichungstoleranz (Bandbreite zweckfreies Eigenkapital in einer Bandbreite von +/- 10 Mio. Franken des Standes per 1. Januar 2019) gerecht zu werden.

Ansprechperson Gemeinderat Beat Husi, Telefon 044 713 36 86