8. Oktober 2018
Mit der Erhöhung des Steuerfusses um sechs Prozentpunkte auf 108 % kann erstmals seit längerer Zeit wieder ein ausgeglichenes Budget vorgelegt werden. Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen betragen 5,07 Mio. Franken. Bei einem Selbstfinanzierungsgrad von 67 % können die Investitionen 2019 im Verwaltungsvermögen nicht vollständig aus selbst erwirtschafteten Mitteln finanziert werden. Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Defizits 2018 wird das zweckfreie Eigenkapital Ende 2019 einen Stand von voraussichtlich 34,5 Mio. Franken erreichen.

Ausgeglichene Erfolgsrechnung
Auf der Ausgabenseite sind mehrere grössere Kostensteigerungen zu verzeichnen. Im Aufgabenbereich der Öffentlichen Ordnung und Sicherheit sind Mehrausgaben von 0,12 Mio. Franken budgetiert. Dabei sind erstmals die Kosten für die Polizei Adliswil-Langnau am Albis enthalten, welche anfangs 2019 startet. Weiter stark steigende Ausgaben für die Pflegeversicherung führen dazu, dass in der Gesundheit Mehrausgaben von 0,50 Mio. Franken ausgewiesen werden müssen. Noch höher fallen die Mehrausgaben bei der Sozialen Sicherheit mit 0,87 Mio. Franken aus. Diese sind im Wesentlichen auf die stark steigenden Ausgaben bei den Sozialhilfeempfängern und den Beiträgen an die Kinder- und Jugendheime zurückzuführen. Mit dem erstmaligen Beitrag an den Bahninfrastrukturfonds sind die Mehrausgaben beim Verkehr von 0,27 Mio. Franken begründet. Die Nettokosten für die Bildung bleiben unverändert.

Bei den Einnahmen entwickeln sich die Steuereingänge infolge des geringen Anteils an juristischen Personen weiterhin nicht im gewünschten Umfang. Mit den neu festgelegten finanzpolitischen Zielsetzungen will der Gemeinderat, neben einem Steuerfuss bis maximal dem kantonalen Medianwert, das Haushaltsgleichgewicht sicherstellen und die Vermögenslage stabilisieren. Mit diesen Vorgaben ist kein Spielraum vorhanden einen Aufwandüberschuss zu budgetieren. Daher beantragt der Gemeinderat eine Erhöhung des Steuerfusses um sechs Steuerprozentpunkte auf 108 %. Mit diesen Mehreinnahmen steigen die allgemeinen Gemeindesteuern um 1,61 Mio. Franken. Dies ermöglicht eine ausgeglichene Rechnung und eine solide Grundlage für die weiteren Jahre.
Bei den Eigenwirtschaftsbetrieben Wasser, Abwasser und Abfall wird im Budget 2019 von unveränderten Gebühren ausgegangen.

Grössere Investitionsvorhaben
Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen betragen 5,08 Mio. Franken, wovon 2,56 Mio. Franken durch die Eigenwirtschaftsbetriebe ausgelöst werden. Grössere Investitionstranchen für das Jahr 2019 sind für die Sanierung des Strassenbelags, der Wasser- und Kanalisationsleitung der Unterrütistrasse, Abschnitt Langmoosstrasse - Nr. 36 (Teil / 1,83 Mio. Franken), die Belagsanierung der Tobelstrasse im Waldbereich (0,41 Mio. Franken), den Ersatz der Wasserleitung Oberrengg / Tobel / Risleten (Teil / 0,64 Mio. Franken) und den Ersatzmassnahmen im Abwasserbereich (0,30 Mio. Franken) vorgesehen.

Solide Eigenkapitalbasis, verbessertes Finanzierungsergebnis
Die aktuelle Hochrechnung für das Jahr 2018, Stand September, geht von einem Aufwandüber-schuss von 1,20 Mio. Franken aus. Gemäss Finanz- und Aufgabenplan startet die Gemeinde per 1. Januar 2019 mit einem zweckfreien Eigenkapital von voraussichtlich 34,48 Mio. Franken. In Zusammenhang mit der neuen Rechnungslegung ist die Bilanzanpassung auf anfangs 2019 noch ausstehend.
Die Selbstfinanzierung reicht nicht aus, die Investitionen im Verwaltungsvermögen und im Finanzvermögen ausreichend zu finanzieren. Der zusätzliche Kapitalbedarf beträgt 1,82 Mio. Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt 67 %.

Finanz- und Aufgabenplan 2018–2022 auf neue finanzpolitische Zielsetzungen ausgerichtet
In der Planperiode kann mit dem neuen Steuerfuss von 108 % die Erfolsrechnung ausgeglichen werden. Weiter zeigt der Finanz- und Aufgabenplan auf, dass 79 % der Investitionen im Verwaltungsvermögen von 18,11 Mio. Franken selber finanziert werden können.
Die neu definierten finanzpolitischen Zielsetzungen bezüglich des mittelfristigen Ausgleichs, der Begrenzung von Substanz und Verschuldung und dem Steuerfuss werden in der Planperiode eingehalten.

Beurteilung des Budgets 2019 und der Neuausrichtung der Finanzpolitik
Der Budgetierungs- und Finanzplanungsprozess stand im Zeichen der neuen Rechnungslegung HRM2 und der Neuausrichtung der Finanzpolitik mit der Neudefinition der finanzpolitischen Zielsetzungen. Dabei wurde der Gemeinderat durch die swissplan.ch unterstützt. Bei dem von swissplan.ch vorgenommenen Vergleich mit 151 Gemeinde weist die Gemeinde Langnau leicht tiefere Nettoaufwendungen aus.
Zusammen mit der Abnahme des Budgets muss der Gemeinderat eine Steuerfusserhöhung um satte sechs Steuerprozentpunkte auf 108 % beantragen. Diese Steuerfussanpassung führt zu Mehreinnahmen von 1,35 Mio. Franken. Mit diesen zusätzlichen Einnahmen müssen in erster Linie die folgenden - kaum beeinflussbaren - Aufwandsteigerungen aufgefangen werden:

 

    in Mio. Franken
Pflegefinanzierung   0,48
Kinder- und Jugendheime   0.15
Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe   0.40
Bahninfrastrukturfonds   0.22
Gemeindepolizei   0.09
Total   1.34


Die mit der Steuerfusserhöhung ausgeglichene Erfolgsrechnung bildet die Basis für den überarbeiteten Finanz- und Aufgabenplan 2018–2022. Dieser Plan soll nicht nur die verfügbaren Mittel auf die Gemeindeaufgaben abstimmen, sondern bildet vielmehr ein wesentliches Instrument zur Steuerung einer zielorientierten Gemeindetätigkeit. Mit der Formulierung der neuen griffigen finanzpolitischen Zielsetzungen wird insbesondere im Finanz- und Aufgabenplan die Entwicklung des Gemeindehaushalts analysiert und gesteuert. Bei der Ausarbeitung der neuen Zielsetzungen stand der Fokus vor allem bei der Verschuldung. Weiter wird vermehrt auf eine genügende Finanzierung der Eigenwirtschaftsbetriebe geachtet. Im Finanz- und Aufgabenplan wird auf die Zielvorgaben vertiefter eingegangen.

Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, unter Berücksichtigung der beantragten Steuerfusserhöhung, den Steuerfuss über mehrere Jahre zu stabilisieren. In Zukunft muss auch der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung zwingend sichergestellt werden. Dabei bleibt es eine dauernde Aufgabe, das Wünschbare vom Machbaren zu trennen, eine funktionierende Organisation sicherzustellen und die unabdingbaren substanzerhaltenden Investitionen in die Infrastrukturbauten und die weitergehenden Investitionsausgaben ausreichend zu finanzieren.

Weitere Einzelheiten
Weitergehende Unterlagen zum neuen Budget sowie dem Finanz- und Aufgabenplan 2018–2022 sind auf der Webseite der Gemeinde unter: - Verwaltung - Abteilungen - Finanzen einzusehen.

Ansprechperson Gemeinderat Beat Husi, Telefon 044 713 36 86