21. November 2014
Gemäss Beschluss des Regierungsrats wird die Bürgerrechtsverordnung per 1. Ja-nuar 2015 so geändert, dass gesuchstellende Personen im Rahmen des Einbürge-rungsverfahrens eine Sprachprüfung ablegen müssen.
In den letzten Jahren hat die sprachliche Integration als Einbürgerungsvoraussetzung stark an Bedeutung gewonnen. Die Beurteilung der Sprachkompetenz ist im Kanton Zürich Aufgabe der Gemeinden. Diese haben dafür ein Testverfahren vorzusehen, das eine objektive Aussage über die Deutschkompetenz ermöglicht.

Als Hilfestellung für die Gemeinden hat das Gemeindeamt zusammen mit externen Experten einen Sprachkompetenznachweis entwickelt, der Gewähr für eine einheitliche und professionelle Sprachbeurteilung bietet. Der Test darf nur von Sprachfachleuten durchgeführt werden.

Der Gemeinderat entschied sich für den Testanbieter „allegra! das Sprachzentrum“. Im ganzen Kanton Zürich sind es rund 80, bezirksweit mindestens sechs Gemeinden, welche die Sprachprüfung über diese Schule durchführen lassen.

Die Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten der Bürgerrechtsbewerberinnen und
-bewerber.

Ansprechperson Gemeindepräsident Peter Herzog, Tel. 079 215 12 79