2. April 2015
Der Gemeinderat hat das Begehren eingehend geprüft und ist zum Schluss gekommen es nicht umzusetzen.
Mit Schreiben vom 10. Januar 2015 beantragen 33 Petitionäre eine Temporeduktion auf der Vorderen Grundstrasse. Ihr Anliegen ist wie folgt begründet: Es habe nur auf einer Seite ein Trottoir, die Bewohner der anderen Seite müssten direkt von der Liegenschaft auf die Strasse treten, die Geschwindigkeit sei sehr oft nicht den Verhältnissen der schmalen Strasse ange-passt, es werde oft auf dem Trottoir vor der Apotheke parkiert, die Einbahnordnung werde häufig nicht beachtet und seit der Inbetriebnahme des Dorfplatzes mit Tempo 20 km/h würde die Vordere Grundstrasse als Umfahrung benutzt.

Nach detaillierter Prüfung, Abklärungen mit der Kantonspolizei vor Ort und der Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen, hat der Gemeinderat über das Gesuch an seiner Sitzung vom 17. März 2015 beraten. Er nahm zur Kenntnis, dass die Kantonspolizei keine Strecken-30-Zonen bewilligt. Dies bedeutet, um Tempo 30 km/h auf der Vorderen Grundstrasse realisieren zu können, müsste gleich eine ganze Zone (Gebiet) auf Tempo 30 umgestellt werden. Dies würde zwingend ein Gutachten durch ein fachkundiges Ingenieurbüro erfordern. Die Vordere Grundstrasse ist sehr schmal und ab der Apotheke als Einbahn geführt. Auf Höhe Mettlenstrasse hat es zudem einen Versatz quer über die Strasse, welcher den Verkehr bremst. Da die Vorlage Tempo 30 erst im Dezember 2011 an der Gemeindeversammlung und im Juni 2012 an der Urne gescheitert ist, erachtet der Gemeinderat die Chancen für ein positives Ergebnis bei einem erneuten Antrag als eher gering. Es sind kürzlich Geschwindigkeitsmessungen über zwei Wochen an der Vorderen Grundstrasse durchgeführt worden, um einen Anhaltspunkt über die gefahrene Geschwindigkeit und die Anzahl Fahrzeuge zu erhalten (Ergebnisse siehe unten). Aus heutiger Sicht ist kein akuter Grund ersichtlich, weshalb eine Temporeduktion erfolgen müsste. Die Vergehen, Parkieren auf Trottoir und Befahren der Einbahn in verbotener Fahrtrichtung können durch Bussen/Verzeigungen geahndet werden. Solche Verstösse werden auch mit einer Temporeduktion nicht verhindert. Die Vermutung, dass die Vordere Grundstrasse als Umfahrungsstrasse benutzt wird, wird als eher unwahrscheinlich erachtet, da die Strasse sehr schmal und mit einem Versatz versehen ist. Vielmehr würden die Fahrzeuglenker das kurze beruhigte Strassenstück des Dorfplatzes in Kauf nehmen oder auf die Breitwiesstrasse ausweichen.

Die Geschwindigkeitsmessungen, welche in der Zeit vom 18. Februar bis 4. März 2015 durchgeführt wurden, haben folgendes ergeben (es ist jeweils der höchste Wert angegeben):
• die Durchschnittsgeschwindigkeit (V50) beträgt 32 km/h
• das V85* liegt bei 40 km/h
• Rund 85 % der gemessenen Fahrzeuge fuhren unter 40 km/h
• 2 % der gemessenen Fahrzeuge fuhren über 50 km/h
• die Maximalgeschwindigkeit liegt bei 69 km/h
• Es fuhren innerhalb der Messdauer insgesamt 3'847 Fahrzeuge durch die Vordere Grundstrasse (davon sind 102 Fahrräder bzw. Motorräder).

* Der Wert V85 stellt diejenige Geschwindigkeit dar, die das tatsächliche Fahrverhalten beschreibt, welches von 85 % der unbehindert fahrenden Fahrzeuge nicht überschritten wird.

Aufgrund der oben erwähnten Darlegungen und gestützt auf das klare Statement der Gemeindeversammlung hat der Gemeinderat den Antrag auf Temporeduktion auf der Vorderen Grundstrasse auf 30 km/h abgelehnt.

Ansprechperson: Vorstand Sicherheit Virgil Keller, Tel. 079 678 34 62