2. Oktober 2015
Unter Berücksichtigung einer Steuerfusserhöhung um zwei Steuerprozentpunkte von 97 auf 99% schliesst der Voranschlag mit einem Aufwandüberschuss von 0,86 Mio. Franken ab. Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen betragen 4,25 Mio. Franken. Bei einem Selbstfinanzierungsgrad von 58% können die Investitionen 2016 nur teilweise aus selbst erwirtschafteten Mitteln finanziert werden. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt 1,70 Mio. Franken. Unter Berücksichtigung des hochgerechneten Jahresergebnisses 2015 ergibt sich Ende 2016 ein mutmassliches Eigenkapital von 30,29 Mio. Franken.
Ergebnisverbesserungsmassnahmen
Nachdem sich abgezeichnet hat, dass sich die Steuereinnahmen für das Rechnungsjahr 2015 nicht im gewünschten Masse entwickeln, hat der Gemeinderat zur Erzielung eines ausgeglichenen Finanzhaushalts reagiert und nach dem 'Sparmassnahmenpaket 2014plus' im letzten Jahr das Projekt 'Entlastungspotenzial' in der ersten Hälfte dieses Jahres umgesetzt. Es wurden Umsetzungsvorschläge definiert und bezüglich ihrer Umsetzungsmöglichkeit bewertet. Die umfangreichen Vorarbeiten dieser beiden Ergebnisverbesserungsprojekte bildeten die Grundlage für den Budgetierungs- und Finanzplanungsprozess. Über die rund 180 untersuchten Massnahmen werden in einer ersten Phase die direkt Betroffenen orientiert. Zusammen mit dem detaillierten Voranschlag werden die Übersichten über die verschiedenen Massnahmen (umgesetzt, nicht umgesetzt, bereits bestehender Aufgabenverzicht) anfangs November 2015 im Internet publiziert werden.

Laufende Rechnung
Der bereinigte Aufwand ist im Vergleich zum Voranschlag 2015 um 0,3% gesunken. Gegenüber der Rechnung 2014 liegt er um 2,3% höher. Mit der geplanten Steuerfusserhöhung sind beim bereinigten Ertrag gegenüber dem Voranschlag 2015 3,0% mehr Einnahmen zu verzeichnen. Im Vergleich zur Rechnung 2014 fallen die bereinigten Erträge um 7,6% höher aus.

Die Ergebnisverbesserungsmassnahmen haben dazu geführt, dass mit Ausnahme der 'Gesundheit' alle Hauptaufgabenbereiche (beispielsweise 'Bildung' oder 'Soziale Wohlfahrt') Minderausgaben aufweisen. Bei der 'Gesundheit' ist durch die weiter steigenden Kosten für die Pflegefinanzierung ein Mehraufwand von 0,47 Mio. Franken zu verzeichnen. Durch das tiefere Steuersubstrat können die zusätzlichen Einnahmen aus der Steuerfusserhöhung nur teilweise zur Ergebnisverbesserung verwendet werden. Es verbleiben bei den Gemeindesteuern Mehreinnahmen von 0,26 Mio. Franken. Ausgelöst durch die wesentlich tiefere Steuerkraft im Basisjahr 2014 wird die Gemeinde für das Jahr 2016 aus dem kantonalen Finanzausgleich zusätzlich 0,55 Mio. Franken erhalten.

Investitionsrechnung
Bei Ausgaben von 4,48 Mio. Franken und Einnahmen von 0,23 Mio. Franken betragen die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen 4,25 Mio. Franken, wovon 1,5 Mio. Franken durch die Gemeindebetriebe ausgelöst werden. Grössere Investitionstranchen für das Jahr 2016 sind für den Heizungsersatz des Schulhauses Vorder Zelg (Teil / 0,55 Mio. Franken), den Ersatzbau Gar-derobengebäude/Klubhaus Sihlmatte (Teil / 0,75), die Sanierung der Wildenbühlstrasse inkl. Wasser- und Kanalisationsleitung, Abschnitt Eich- bis Sihlwaldstrasse (Teil / 0,67 Mio. Franken) und die Sanierung des Quellwasserpumpwerks Albis (0,48 Mio. Franken) eingesetzt.

Bestandesrechnung / Finanzierung
Die aktuelle Hochrechnung für das Jahr 2015 geht von einem Aufwandüberschuss von 2,27 Mio. Franken aus. Das mutmassliche Eigenkapital per 1. Januar 2016 von 31,15 Mio. Franken wird sich um den Aufwandüberschuss von 0,86 Mio. Franken per Ende 2016 auf 30,29 Mio. Franken reduzieren.

Die hohen Investitionen führen dazu, dass sich die Gemeinde mit 1,7 Mio. Franken neu verschulden muss. Der Selbstfinanzierungsgrad 2016 beträgt 58%.

Schlussbemerkung
Gemäss der Hochrechnung für das Jahr 2015 wird von einem Aufwandüberschuss von 2,27 Mio. Franken ausgegangen. Im Voranschlag 2016 wird ein Aufwandüberschuss von 0,86 Mio. Franken ausgewiesen. Dies zeigt, dass die umfangreichen Vorarbeiten mit dem 'Sparmassnahmenpaket 2014plus' und dem Projekt 'Entlastungspotenzial' für den Budgetierungs- und Finanzpla-nungsprozesses unumgänglich waren. Mit teilweise einschneidenden Massnahmen konnte der Aufwandüberschuss in der Laufenden Rechnung auf ein vertretbares Mass heruntergefahren werden. Bei einer Gebundenheit der Ausgaben von 80% war es herausfordernd, den Aufwand weiter zu senken. Neben den angepassten Ausgaben wurde auch bei den Einnahmen optimiert. So beantragt der Gemeinderat aufgrund des weiterhin stagnierenden Steuersubstrats den Steuerfuss um weitere zwei Prozentpunkte auf 99% anzuheben. Trotz dieser Massnahmen, sowohl auf der Aufwand- wie auch auf der Einnahmenseite, verbleibt für das Jahr 2016 ein strukturelles Defizit in der Höhe von knapp vier Steuerprozenten. Unter Berücksichtigung des nach wie vor soliden Gemeindehaushalt mit einem mutmasslichen Eigenkapital von 31,15 Mio. Franken per Ende 2015, des erwarteten Buchgewinns durch die (vorgeschriebene) Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen, den Unwägbarkeiten bei der Schätzung der Steuereinnahmen und des 'Rettungsanker' des Finanzausgleichs bei ausbleibenden Steuereinnahmen ist dieses Restdefizit zu verantworten.

Die Finanzplanung 2015 - 2020 zeigt auf, dass mit der beantragten Steuerfusserhöhung um zwei Steuerprozente ab dem Jahr 2016 die laufende Rechnung auch in Zukunft nicht vollständig ausgeglichen werden kann. Ein - im Rahmen der vorgegebenen finanzpolitischen Zielsetzungen - kontrollierter Substanzabbau ist die Folge. Die Defizite bewegen sich in einer Bandbreite von vier Steuerprozenten im Jahr 2016 bis zwei Steuerprozenten im Jahr 2020. Das gestraffte Investitionsprogramm geht in den Jahren 2016 bis 2020 von einem Investitionsvolumen von 19,7 Mio. Franken aus. Bei der Abwägung der Chancen und Risiken in der Planperiode 2016 – 2020 sind im Speziellen die Auswirkungen bezüglich der Steuereinnahmen (bzw. dem Finanzausgleich mit zweijähriger Verzögerung), der Pflegefinanzierung im ambulanten und stationären Bereich und der gesetzlich-wirtschaftlichen Hilfe besonders zu erwähnen. Die Gebühren für Wasser, Abwasser und Abfall dürften über die ganze Planperiode gehalten werden können. Beim Abwasser wird langfristig eine Erhöhung unumgänglich sein.

Damit die Gemeinde den robusten Finanzhaushalt nicht zu sehr strapazieren muss und sich im Steuerwettbewerb behaupten kann, sind alle Beteiligten (auf)-gefordert, seien es die Behörden, Verwaltung, Bürger oder Lehrpersonen, weiter nach Verbesserungen zu suchen und das Wünschbare vom Notwendigen zu trennen. Dabei dürfen die Werterhaltung der Infrastruktur und eine gut funktionierende Organisation nicht zu kurz kommen. Dieses Vorgehen erlaubt es dem Gemeinderat, den Gemeindehaushalt auch langfristig auf einer stabilen Basis weiterzuführen.


Weitere Einzelheiten zum Voranschlag und zum Finanzplan 2015-2020 können auf der Homepage der Gemeinde http://www.langnauamalbis.ch/de/portrait/portraitzahlenundfakten/ oder in der Gemeindeversammlungsbroschüre vom 10. Dezember 2015 entnommen werden. Sie wird Mitte November vorliegen und kann bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 044 713 55 27, E-Mail ewk@langnau.zh.ch , kostenlos im Abonnement bestellt werden.

Ansprechpartner: Vorstand Finanzen, Reto Grau, Tel. 079 403 00 01