26. August 2016
Für die dringliche Ersatzbeschaffung der Motorspritze der Feuerwehr bei der GVZ hat der Gemeinderat eine Ausgabe von Fr. 44'511.15 bewilligt. Der den Voran-schlagskredit von Fr. 39'000 übersteigenden Teil von Fr. 5'511.15 wurde als Nachtragskredit genehmigt.
Die Feuerwehr verfügte über zwei Motorspritzen. Eine musste entsorgt werden, da sie defekt war und eine Reparatur sich nicht mehr lohnte. Es zeigt sich, dass die noch im Einsatz stehende Motorspritze innert Kürze ebenfalls nicht mehr einsatztauglich sein wird. Gemäss den Vorgaben der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) genügt eine Motorspritze pro Feuerwehr.
Die GVZ offeriert die Motorspritze inkl. Anhänger und Zubehör zum Bruttobetrag von Fr. 44‘511.15. Die Motorspritze sowie der Anhänger und das Zubehör werden zur Hälfte subventioniert. Das heisst, der Nettobetrag beläuft sich auf Fr. 24‘036.05. Für das Kreditbewilligungsverfahren gilt das Bruttoprinzip.

Ansprechperson Vorstand Sicherheit Keller Virgil, Tel: 079 678 34 62