9. Dezember 2016
Der Voranschlag und alle weiteren Geschäften sind von den 250 Stimmberechtigten genehmigt worden. Beim Steuerfuss hat sich der gemeinderätliche Antrag von 102 % durchgesetzt.
Eröffnet wurde die Gemeindeversammlung mit verschiedenen musikalischen Beiträgen des Jugendspiels Langnau am Albis.

250 Stimmberechtigte haben zwischen 20.00 und 22.20 Uhr nachfolgende Geschäfte unter der Leitung des Gemeindepräsidenten Peter Herzog behandelt:

Voranschlag 2017

Der Rückweisungsantrag fand keine Mehrheit. Nach intensiver Diskussion und mehreren Abstimmungen ist der Voranschlag mit der Rückgängigmachung der früheren Ausschaltzeit der Strassenbeleuchtung und dem Verzicht auf eine Elektrotankstelle genehmigt worden.
Der Steuerfuss wurde auf 102 % des einfachen Gemeindesteuerertrages festgesetzt. Zur Entscheidung standen Steuerfüsse von 100 %, 102% und 105%.

Erhebung Baurechtszins Wohn- und Pflegezentrum Sonnegg
Der Baurechtsvertrag mit der Stiftung Altersheim Langnau am Albis (Stiftung) vom Jahr 1971 hat die Gemeindeversammlung diskussionslos angepasst. Bis anhin hat die Gemeinde Langnau auf einen Baurechtszins verzichtet. Das neue Finanzierungssystem hat dazu geführt, dass aufgrund der höheren Gemeindebeiträge die Stiftung Ertragsüberschüsse erzielen konnte. Für die Restlaufzeit vom 1. Januar 2017 bis 1. April 2021 wird ein Baurechtszins von jährlich Fr. 78'000 erhoben .

Totalrevision Polizeiverordnung
Der Totalrevision der Polizeiverordnung hat die Gemeindeversammlung  diskussionslos genehmigt.

ARA Sihltal, Zweckverband - Teilrevision des Zweckverbandsvertrages
Die Gemeindeversammlung hat der Teilrevision des Verbandsvertrages diskussionslos zugestimmt.

Zugehöriges

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Gemeindeversammlung

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