Wer sein Auto nachts regelmässig auf öffentlichem Grund parkiert ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt monatlich Fr. 40.-.
An- und Abmeldungen können bequem über den Online-Dienst der Abteilung Gesundheit und Sicherheit erfolgen. Weitere Informationen über die geltende Parkierungsregelung finden Sie ebenfalls auf der Webseite der Gemeinde unter den Stichworten Dauerparkieren oder Nachtparkieren.
Ansprechperson Vorstand Gesundheit und Soziales, Virgil Keller