20. Juni 2017
Das nächtliche Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund ist gebührenpflichtig.
Zahlreiche Gemeinden erheben heute Gebühren für das Parkieren auf öffentlichen Strassen und Plätzen. Das nächtliche Dauerparkieren ist seit dem 1. Januar 1990 auch in Langnau am Albis kostenpflichtig. 1989 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einer entsprechenden Vorlage des Gemeinderates zugestimmt. Deshalb werden nachts regelmässig Kontrollfahrten durchgeführt.

Wer sein Auto nachts regelmässig auf öffentlichem Grund parkiert ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt monatlich Fr. 40.-.
An- und Abmeldungen können bequem über den Online-Dienst der Abteilung Gesundheit und Sicherheit erfolgen. Weitere Informationen über die geltende Parkierungsregelung finden Sie ebenfalls auf der Webseite der Gemeinde unter den Stichworten Dauerparkieren oder Nachtparkieren.


Ansprechperson Vorstand Gesundheit und Soziales, Virgil Keller