25. Mai 2018
Der Gemeinderat setzt sich für den Doppelspurausbau der SZU ein, er ist aber gegen eine Landenteignung der Eigentümer des Gartendörflis. Er hat verschiedene Massnahmen ausgelöst.

Im Gegensatz zum Regierungsrat beantragen die Gemeindepräsidentenkonferenz des Bezirkes Horgen sowie der Gemeinderat Langnau am Albis, den Kantonsräten das Postulat KR 356/2017 aus nachfolgend in einem persönlichen Brief an alle Kantonsräte dargelegten Gründen dem Regierungsrat zu überweisen.

Gemäss der Stellungnahme des Regierungsrates zum Postulat Bau der SZU-Doppelspur entlang der Sihltalstrasse ohne Enteignungen (KR-Nr. 356/2017) plant die Sihltal Zürich Uetlibergbahn (SZU) ab 2021 mit den Bauarbeiten zum Doppelspurausbau zu beginnen. Der benötige Landbedarf für diesen Ausbau, der zur Erreichung der Fahrplanstabilität ausgelöst wird, umfasst einen Landstreifen von 4.5 Meter Breite. Dieser soll nötigenfalls mittels Landenteignung von den privaten Landanstössern der Einfamilienhaus-Siedlung Gartendörfli beschafft werden. Es zeichnet sich heute schon ab, dass dieses Vorgehen auf erbitterten Widerstand der Landeigentümer stossen wird. Ein Widerstand, welcher nachvollziehbar ist und auf volles Verständnis und Unterstützung beim Gemeinderat Langnau am Albis stösst. Wichtig zu wissen ist, dass die betroffenen Hauseigentümer bereits heute ab ihrer Hauswand nur zwischen 8.00 und 12.5 Meter Abstand bis zu den Geleisen haben.

Dieser ohnehin schon sehr geringe Abstand nochmals um 4.5 Meter zu verringern, ist ein massiver Eingriff in die Eigentumsfreiheit, welche die Betroffenen nicht freiwillig zulassen werden. Mit einem Enteignungsverfahren wird der Zeitplan der SZU utopisch und das Verfahren wird bei Ausschöpfung aller Instanzen viele Jahre in Anspruch nehmen.

Reduktion der Geschwindigkeit von 80 km/h auf 60 km/h im Bereich Gontenbach-
brücke bis Tenniscenter
Der Gemeinderat Langnau am Albis hat beschlossen und bereits kommuniziert, dass er im entsprechenden Perimeter des Doppelspurausbaus entlang der Sihltalstrasse bereit ist, auf ein Trottoir mit entsprechender Beleuchtung zu verzichten. Damit kann ein Streifen von zwei Metern Breite zu den benötigten 4.5 Metern beigesteuert werden. Wird nun im selben Abschnitt die Tempolimite auf 60 km/h reduziert, könnte ein weiterer Streifen von einem Meter dazugewonnenen werden. Der Strassenverkehr rückt dadurch ans Siedlungsgebiet. Mit der reduzierten Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h ist dies vertretbar.

Studie der Volkswirtschaftsdirektion
Gemäss Aussagen der kantonalen Verwaltung wird zurzeit eine neue Studie ausgearbeitet, die ein einheitliches Verkehrsregime von Zürich-Brunau bis nach Langnau am Albis ermöglicht und gleichzeitig die Öffnung des Strassenraumes im Bereich Adliswil Sood bis Albisrampe ermöglicht. Schlussendlich braucht es aber den politischen Willen, um dieses Konzept auch umzusetzen.

Der Kantonsrat hat es in der Hand
Das beim Kantonsrat eingereichte Postulat (KR-Nr. 356/2017) entspricht dem oben geschilderten mittelfristigen Vorgehen. Leider wird dieses Postulat vom Regierungsrat zur Ablehnung empfohlen. Die in der Stellungnahme aufgeführten Argumente können von der Langnauer Exekutive wie auch von der Bevölkerung nicht nachvollzogen werden. Der Kantonsrat wird in den nächsten Monaten über das Postulat befinden.

Abnahme des Verkehrs auf der Sihltalstrasse spricht für das Postulat
Während vielen Jahrzehnten gehörte die Sihltalstrasse als wichtigste Nord-Südverbindung zu den meistbefahrenen Strassen der Schweiz. Mit der Eröffnung der A4 und des Uetlibergtunnels nahm der Verkehr erheblich ab. Die drastische Reduktion der Verkehrsbelastung rechtfertigt die Unterstützung des Postulats.

Notwendigkeit Doppelspurausbau unbestritten
Die Region anerkennt die Notwendigkeit des Doppelspurausbaus, welcher ab Adliswil bis Zürich zu einem 7.5-Minuten-Takt führen wird. Leider wird die Gemeinde Langnau am Albis nicht davon profitieren können, sie erhält dann einen durchgehenden 15-Minuten-Takt als Ersatz für den heutigen 10-Minuten-Takt in der Stosszeit und dem übrigen 20-Minuten-Takt. Die Langnauer Bevölkerung wird ohne die oben vorgeschlagenen Massnahmen doppelt benachteiligt.

Link zum Beitrag der Tele-Züri

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