22. Februar 2018
Liegenschaftenabgaben Abfall 2018

Mit Beschluss-Nr. 2018/40 vom 13. Februar 2018 hat der Gemeinderat für das Rechnungsjahr 2018 die Grundgebühren wie folgt festgesetzt:

1.1 pro Einfamilienhaus: Fr. 130.00 inkl. MwSt
1.2 pro Wohnung: Fr. 105.00 inkl. MwSt
1.3 pro Gewerbebetrieb: Fr. 85.00 inkl. MwSt


Der Beschluss 2018/40 kann online eingesehen werden und liegt im Gemeindehaus in der Abteilung Bau während der Rekursfrist zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekurs-schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrates sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Rechtsgültigkeit hat die amtliche Publikation auf der Webseite der Gemeinde Langnau am Albis (www.langnauamalbis.ch).


22. Februar 2018

Gemeinderat Langnau am Albis

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