Schulpflicht

Jedes Kind, das bis zum 31. Juli das 6. Altersjahr vollendet hat, wird auf Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Eltern, deren Kinder keinen Kindergarten oder einen Privatkindergarten besuchen, sind verpflichtet, ihr Kind im Frühjahr bei der Schulverwaltung zwecks ordentlicher Einschulung anzumelden.


Zuteilungen

Langnau hat zwei Primarschuleinheiten: Wolfgraben und Im Widmer. Die Zuteilungen werden von den Schulleitungen vorgenommen. Massgebend sind unter anderem das Wohnquartier, die Klassengrösse, eine möglichst ausgewogene Durchmischung von deutsch- und fremdsprachigen Kindern sowie ein gleichmässiges Verhältnis von Knaben und Mädchen.

Die Zuteilungsbriefe werden ca. Mitte Juni an die Erziehungsberechtigten gesandt.


Blockzeiten

An der Unterstufe werden die Kinder vorwiegend in Halbklassen unterrichtet. Damit die Kinder vormittags jedoch immer zu gleichen Zeiten die Schule besuchen können, wird der Unterricht in Blockzeiten organisiert.

Der 1. Unterrichtsblock beginnt um 08.20 Uhr und endet um 11.05 Uhr
Der 2. Unterrichtsblock beginnt um 09.10 Uhr und endet um 11.50 Uhr

Bei der Einteilung der Kinder in die beiden Unterrichtsblöcke werden nach Möglichkeit die Wünsche der Eltern berücksichtigt. Durch den Halbklassenunterricht haben die Kinder in der 1. und 2. Klassen neben dem Mittwochnachmittag in der Regel einen zweiten Nachmittag schulfrei.


Besuchsmorgen

An zwei Vormittagen pro Schuljahr findet ein Besuchsmorgen statt. Die Daten werden frühzeitig bekannt gegeben (siehe auch Link Infos/News).

Kontakt

Allgemeine Informationen Primarschule
Schulverwaltung
044 713 55 39 (Schulverwaltung)
schule@langnau.ch