LinksIndexFAQImpressumHome
Portrait
Politik
Behörden
Behördenwahlen 2010
Behördenmitglieder
Parteien
Abstimmungen/Wahlen
Gemeindeversammlung
Zweckverbände
Wahlresultate

Verwaltung
Bildung
Leben in Langnau
Wirtschaftsraum
Aktuelles

Abstimmung / Behördenwahlen 2010

 

Kontakt: Ingrid Hieronymi
E-Mail: ingrid.hieronymi@langnau.zh.ch
Dokument: Allgemeine_Informationen_Behrdenwahlen_2010__2_.pdf (25.7 kB)
Eidgenössische Vorlagen
Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen
Beschreibung:Die rechtliche Situation zur Forschung am Menschen in der Schweiz ist heute insgesamt unbefriedigend, da sie lückenhaft und uneinheitlich ist. Mit dem Verfassungsartikel wird der Bund ermächtigt, die Forschung am Menschen gesetzlich zu regeln. Zudem enthält der Verfassungsartikel materielle Leitplanken für einen wichtigen Anwendungsbereich, nämlich die Forschung in Biologie und Medizin mit Personen. Der Verfassungsartikel verfolgt primär das Ziel, die in ein Forschungsvorhaben einbezogenen Menschen in ihrer Würde und Persönlichkeit zu schützen. In zweiter Linie muss der Bundesgesetzgeber die Forschungsfreiheit wahren und die Bedeutung am Menschen für Gesundheit und Gesellschaft berücksichtigen.
Stimmbeteiligung:51.25%
Ergebnis:in Langnau wurde die Vorlage angenommen
Im Detail:Ja Nein Leer Ungültig
Vorlage: 1832 433 85 0

2. Volksinitiative "Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)"
Beschreibung:Ziel der Volksinitiative ist es, dass in allen Kantonen Tierschutzanwälte die Interessen geschundener Tiere vertreten. Heute besteht in der Schweiz gemäss Initiativkomitee ein Missstand bei der Verfolgung von Verstössen gegen das Tierschutzgesetz. Tierquälereien gelten als Bagatelle und falls jemand bestraft wird, dann häufig nur mit einer Geldstrafe. Ein Tierschutzanwalt, wie ihn der Kanton Zürich kennt, würde die Situation verbessern. Auf diese Weise erhielten nicht nur Tierquäler, sondern auch die Tiere vor Gericht einen Beistand.
Stimmbeteiligung:52.03%
Ergebnis:in Langnau wurde die Vorlage abgelehnt
Im Detail:Ja Nein Leer Ungültig
Vorlage: 819 1533 32 1

3. Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; Mindestumwandlungssatz)
Beschreibung:In der beruflichen Vorsorge dient der Umwandlungssatz dazu, das Altersguthaben in eine jährliche Rente umzuwandeln. Für die obligatorische berufliche Vorsorge gilt ein Mindestumwandlungssatz, der im Jahr 2009 7,05 Prozent für Männer und 7 Prozent für Frauen beträgt. Bereits im Gang ist eine Anpassung, die zu einem Satz von 6,8 Prozent für Frauen und Männer führt. Die neue Vorlage sieht für Neurenten eine weitere Anpassung auf 6,4 Prozent im Jahr 2016 vor. Mit der Anpassung des Mindestumwandlungssatzes soll die finanzielle Stabilität der 2. Säule langfristig gestärkt werden. Die Änderung ist aufgrund der steigenden Lebenserwartungen und der Abnahme der Kapitalerträge notwendig.
Stimmbeteiligung:51.98%
Ergebnis:in Langnau wurde die Vorlage abgelehnt
Im Detail:Ja Nein Leer Ungültig
Vorlage: 805 1537 41 0

Kommunale Vorlagen
Behördenwahlen 1. Wahlgang

zur Übersicht



Druck Version