Der Finanz- und Steuerausschuss bereitet die finanzpolitischen Entscheidungsgrundlagen, die An- und Verkäufe von Immobilien und die Landabgabe im Baurecht vor. Im Steuerbereich ist der Ausschuss die Einschätzungsbehörde für die Grundsteuern gemäss kantonalem Recht. Er entscheidet über Steuererlassgesuche.

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