Der Finanz- und Steuerausschuss bereitet die finanzpolitischen Entscheidungsgrundlagen, die An- und Verkäufe von Immobilien und die Landabgabe im Baurecht vor. Im Steuerbereich ist der Ausschuss die Einschätzungsbehörde für die Grundsteuern gemäss kantonalem Recht. Er entscheidet über Steuererlassgesuche.
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Finanz- und SteuerausschussNeue Dorfstrasse 14
8135 Langnau am Albis
Tel. 044 713 55 44
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