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Behördenwahlen für die Amtsdauer 2010 - 2014


Wichtige Informationen


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An der Urne zu wählende Behördenmitglieder:
  • Gemeinderat: 6 Mitglieder einschliesslich Gemeindepräsident/in
  • Schulpflege: 7 Mitglieder einschliesslich Schulpräsident/in
  • Evangelisch-reformierte Kirchenpflege: 7 Mitgl. einschl. Präsident/in

Wahlresultate

Bereits in Stiller Wahl besetzte Sitze:
  • Sozialbehörde: 4 Mitglieder
  • Bau- und Werkkommission: 3 Mitglieder
  • Rechnungsprüfungskommission: 5 Mitglieder einschl. Präsident/in

Publikation stille Wahlen

Wichtigste Termine:

EreignisTagDatum
Publikation der Wahlanordnung (Frist 40 Tage zur Einreichung von Vorschlägen)Donnerstag5. November 2009
Ende der 1. Eingabefrist für WahlvorschlägeDienstag15. Dezember 2009
Publikation der Wahlvorschläge und Eröffnung der 2. Frist (7 Tage)Dienstag22. Dezember 2009
Ende der 2. EingabefristDienstag29. Dezember 2009
Stimmmaterial spätestens bei StimmberechtigtenFreitag12. Februar 2010
1. WahlgangSonntag7. März 2010
Publikation der ErgebnisseDienstag9. März 2010
eventuell 2. WahlgangSonntag25. April 2010



Gewählte/r Schulpräsident/in = Einsitz im Gemeinderat:

Das Präsidium der Schulpflege wird nicht mehr wie im Jahr 2006 auf dem Wahlzettel des Gemeinderates gewählt sondern auf demjenigen der Schulpflege zusammen mit den anderen 6 Mitgliedern der Schulpflege. Für das auf diese Weise gewählte Schulpräsidium bleibt einer der 7 Sitze im Gemeinderat reserviert. Deshalb dürfen Sie die Person, der Sie die Stimme als Präsident/in der Schulpflege geben, nicht auch noch auf den Gemeinderats-Wahlzettel schreiben - er/sie kann ja nicht doppelt im Gemeinderat Einsitz nehmen. Werden irrtümlich zahlreiche "Doppelstimmen" abgegeben, kann dies zur Folge haben, dass ein Sitz im Gemeinderat am 7. März unbeabsichtigt leer bleibt und erst im zweiten Wahlgang vom 25. April besetzt werden kann, was die definitive Ämterverteilung im neuen Gemeinderat unnötig hinauszögert.


Leere Wahlzettel bei Kampfwahl:

Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet am 7. März eine Urnenwahl statt. Falls gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen werden, als Sitze zu vergeben sind, werden alle Vorgeschlagenen auf einen amtlichen Wahlzettel gedruckt und zur Wahl gebracht. Hat es mehr Kandidaten als Sitze (Kampfwahl) wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Die offiziell Vorgeschlagenen werden in einem solchen Fall auf einem Beiblatt in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt, so dass die Namen nicht mühsam aus der Zeitung, Wahlpropaganda etc. zusammengetragen werden müssen.

Haben Sie noch Fragen? Die Gemeinderatskanzlei erteilt unter Tel. 044 713 55 21 oder per E-Mail (gemeinderatskanzlei@langnau.zh.ch) gerne Auskunft.

Wahlbüro Langnau am Albis
 
Hier finden Sie die definitiv vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeinderat, die Schulpflege und die Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Homepage_definitive_Wahlvorschlge.pdf (94.0 kB)


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