siehe unter Abmeldung / Wegzug
Diese Information hier abfragen.
siehe unter Schulferien
Siehe unter Hundeabgabe, Hundehaltung
Ein Handlungsfähigkeits-Zeugnis erhalten Sie bei der Abteilung EWK.
Adressauskünfte werden auf schriftliche Anfrage hin (mit Interessennachweis) oder am Schalter durch Angabe des Grundes (ev. mit Interessennachweis) und unter Vorlage eines Ausweises erteilt. Adressauskünfte per Telefon oder E-Mail werden nicht erteilt. Die Adressauskünfte sind kostenpflichtig und werden pro Auskunft (Person) mit Fr. 10.-- verrechnet.
Adressauskünfte ohne Formalitäten (§ 9 Abs. 1 Datenschutzgesetz des Kantons Zürich) schliessen maximal die folgenden Angaben ein: Adressauskünfte mit berechtigtem Interesse (ein Interessennachweis ist notwendig; § 9 Abs. 2 Datenschutzgesetz des Kantons Zürich) pro Auskunft Fr. 20.-- schliessen zusätzlich zu den obgenannten Angaben noch folgenden Daten ein:
siehe unter Identitätskarte
siehe unter Passbestellung
Zum Berechnen der Steuern stellt das Statistische Amt ein Berechnungsmodul zur Verfügung.
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