Wir beraten Sie bei der Einreichung der Baugesuchsunterlagen, bearbeiten und prüfen Ihr Baugesuch und verfassen die Erwägungen und Beschlüsse der Baubehörde (Bau- und Werkkommission). Ausserdem koordinieren wir die Bewilligungen mit den kantonalen Amtsstellen. Soweit aufgrund des baurechtlichen Entscheides (Baubewilligung) keine Rekurse eingegangen und alle auf den Baubeginn gestellten Auflagen und Nebenbedingungen erfüllt sind, erteilen wir Ihnen die Baufreigabe. Je nach Grösse des Bauvorhabens kontrollieren wir auch laufend am Bau die Übereinstimmung mit den bewilligten Plänen, nehmen zu gegebener Zeit den Rohbau ab und erteilen die Bezugsbewilligung.

Wertvolle Informationen finden Sie auch unter folgendem Link: www.baugesuche.zh.ch
Hier können Sie Ihr Baugesuch online einreichen (eBaugesuch).

Bei Unklarheiten hinsichtlich Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Wir wünschen Ihnen für Ihr Bauvorhaben viel Erfolg.
 

Preis

gratis

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