Wer in Langnau am Albis Wohnsitz nimmt oder innerhalb der Gemeinde seine Wohnung wechselt, ist innerhalb von 14 Tagen zur Meldung bei der Einwohnerkontrolle verpflichtet. Haushaltvorstände, Vermieter und Logisgeber sind verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrer Familie bzw. ihrem Haus innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Dieser Meldepflicht unterstehen auch Vermieter von Räumen für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe.

Beim Wegzug aus Langnau am Albis sind die Ausweisschriften gegen Rückgabe des Schriftenempfangsscheines abzuholen. Ausländer bringen Ausländerausweis und Pass mit. Weitere Informationen gibt Ihnen gerne unsere Einwohnerkontrolle.

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