Wenn Sie aus unserer schönen Gemeinde wegziehen, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug am Schalter der Einwohnerkontrolle mit folgenenden Unterlagen abmelden.

Schweizerische Staatsangehörige

  • Schriftenempfangsschein

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis
  • Pass

Für einen Wegzug ins Ausland empfiehlt es sich 4-5 Wochen vor Abreise mit der Steuerabteilung Kontakt aufzunehmen.

Folgenden Stellen haben Sie den Adresswechsel auch zu melden:

Zugehörige Objekte