Einbürgerungsverfahren/Gemeinde |
Das ordentliche Einbürgerungsverfahren wird durch das kantonale Recht geregelt. Das Verfahren wird durch den Kanton eröffnet und den Gemeinden zur Beruteilung übergeben. Stets ist jedoch eine Einbürgerungsbewilligung der Bundesbehörden erforderlich. Über erleichterte Einbürgerungen entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Anhörung des betroffenen Kantons. |
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| zugehörige Dienstleistungen: | Bürgerrecht |
| Ansprechspersonen: | Dieziger Hans Rudolf |
| zuständig: | Einbürgerungen |