LinksIndexFAQImpressumHome
Portrait
Politik
Verwaltung
Dienstleistungen
Online-Schalter
Abteilungen
Mitarbeitende
Reglemente
Publikationen
Offene Stellen
Guichet Virtuel
Soziale Institutionen
Spitex
Abfall


Bildung
Leben in Langnau
Wirtschaftsraum
Aktuelles

Einbürgerungsverfahren/Gemeinde

Das ordentliche Einbürgerungsverfahren wird durch das kantonale Recht geregelt. Das Verfahren wird durch den Kanton eröffnet und den Gemeinden zur Beruteilung übergeben. Stets ist jedoch eine Einbürgerungsbewilligung der Bundesbehörden erforderlich.

Über erleichterte Einbürgerungen entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Anhörung des betroffenen Kantons.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Bürgerrecht
Ansprechspersonen: Dieziger Hans Rudolf
zuständig: Einbürgerungen
zur Übersicht



Druck Version