Willkommen auf der Website der Gemeinde Langnau am Albis



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

SPITEX - Langnau am Albis


Zuhause in guten Händen

Das Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich verpflichtet die Gemeinden, für eine fachgerechte spitalexterne Kranken- und Gesundheitspflege ihrer Wohnbevölkerung zu sorgen (§ 59a GG).

Die Gemeinde Langnau am Albis erfüllt diesen gesetzlichen Auftrag mit einer gemeindeeigenen Spitex-Organisation, welche innerhalb der Gemeindeverwaltung der Abteilung Gesundheit unterstellt ist.

Der Regierungsrat erlässt kantonale Richtlinien über das Leistungsangebot und die Qualität der Leistungserbringung der Spitex-Institutionen. Diese Richtlinien gewährleisten ein Standardangebot an Spitex-Leistungen für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich.

Die Gesundheitsdirektion hat der Gemeinde Langnau am Albis, als Trägerschaft der Spitex Langnau am Albis die Bewilligung zum Betrieb der spitalexternen Kranken- und Gesundheitspflege erteilt.

Die Kosten der nicht profitorientierten gemeindeeigenen Spitex-Organisation sind aus der laufenden Rechnung des Gemeindehaushaltes ersichtlich. An das jährliche Defizit leistet der Kanton nach Massgabe des Staatsbeitragssatzes Kostenanteile.

Zum Herunterladen: