Neonröhren, Fluoreszenzlampen und Energiesparlampen können gratis bei einem Händler, Hersteller oder Importeur zurückgegeben werden. Ab dem 1. August 2005 fallen Leuchten und Leuchtmittel unter die Verordnung betreffend Rückgabe und die Entsorgung elektrischer und eletronischer Geräte (VREG).

Wichtig

Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht. Durch die Verbrennung gehen wertvolle Rohstoffe verloren, und es gelangen Schadstoffe in die Umwelt.

Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.

Glühbirnen hingegen können dem Hauskehricht mitgegeben werden.

Gebühren

kostenlos
Leuchstoffröhren/Energiesparlampen