27. November 2018
Die Beiträge des Finanzausgleichs (Steuerkraftzuschüsse und –abschöpfungen) müssen im Budget gemäss dem neuen Gemeindegesetz (GG) periodengerecht abgegrenzt werden. Da dies von vielen Gemeinden nicht so umgesetzt wurde, verlangt der Regierungsrat nun eine Korrektur der Budgets. Davon ist auch die Gemeinde Langnau am Albis betroffen. Deshalb beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2018, das Budget 2019 nach der Korrektur mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 1'530'000 (anstelle Aufwand-/Ertragsüberschuss Fr. 0) zu genehmigen.

Das Budget 2019 ist am 2. Oktober 2018 vom Gemeinderat genehmigt worden. Am 27. Oktober 2018 hat die Rechnungsprüfungskommission diesem Budget mit der Steuerfussanpassung zugestimmt. In der Folge hat der Gemeinderat den Beleuchtenden Bericht erstellt und diesen Ende Oktober 2018 zusammen mit dem "Budget 2019" auf der Webseite aufgeschaltet.

In der Zwischenzeit hat auf Intervention des Regierungsrats der Bezirksrat die Gemeinden angehalten, betreffend der Abgrenzung des Ressourcenausgleichs (Finanzausgleich) die neuen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. In der Folge hat der Gemeinderat das Budget 2019 angepasst. Im Teil I des Beleuchtenden Berichts ist die neue Ausgangslage beschrieben und der abgeänderte Antrag formuliert. Der Teil II basiert auf dem ursprünglichen, nach ökonomischer Sicht aufgestellten Budget mit einer ausgeglichenen Erfolgsrechnung. 

In Zusammenhang mit der Abgrenzung des Finanzausgleichs (Umsetzung von § 119 Abs. 2 und 3 oder § 130 Abs. 2 GG) hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 994 vom 24. Oktober 2018 darauf hingewiesen, dass § 119 GG umzusetzen sei und es den Städten und Gemeinden nicht freistehe, ob sie die Bestimmung anwenden wollten oder nicht. Der Regierungsrat hat die Bezirksräte als Aufsichtsbehörden über die Städte und Gemeinden aufgefordert sicherzustellen, dass die Budgets gesetzeskonform erstellt werden. Das GG verpflichtet die Gemeinden, Forderungen und Verpflichtungen des Finanzausgleichs jährlich, d.h. periodengerecht im Budget abzugrenzen. Die zum Zweck der Abgrenzung gesetzlich vorgeschriebene Differenzmethode führt aber dazu, dass die entsprechenden buchhalterischen Werte keinem konkreten Gegenwert entsprechen und daher nur schwierig erklärt werden können. Die neue Vorschrift lässt den Gemeinden aber keinen Handlungsspielraum, die Bestimmungen unbeachtet zu lassen.

Die Gemeinde Langnau am Albis ist von dieser aufsichtsrechtlichen Massnahme betroffen. So wurde die Abgrenzung des Ressourcenausgleichs nicht nach dem vorgeschriebenen Differenzmodell sondern nach den allgemeinen buchhalterischen (ökonomischen) Regeln berechnet. Dabei wurde die Gemeinde sowohl durch die Meinung eines externen Finanzexperten als auch durch das Vorgehen vieler anderer betroffenen Gemeinden bestärkt. So wurde auch davon ausgegangen, dass der § 119 des Gemeindegesetzes bis zum Jahresabschluss angepasst sein wird, so dass die aus ökonomischer Sicht kaum nachvollziehbaren Abgrenzungsvorschriften nicht mehr anzuwenden sein werden. Da der Bezirksrat erst die Rechnung zu kontrollieren hat und nicht bereits das Budget, ist dieser auch nicht in den Budgetprozess involviert.

Gemäss Anweisung des Regierungsrats hat der Gemeinderat am 20. November 2018 beschlossen, das Budget 2019 entsprechend zu korrigieren. Es wird vom "ökonomischen Budget" auf das "rechtskonforme Budget" gewechselt. Konkret wurde das Konto 9300.4621.50 "Ressourcenausgleichsbeiträge" von Fr. 1'790'000 auf Fr. 260'000 reduziert. Fazit ist, dass das Budget nicht mehr ausgeglichen ist, sondern einen Aufwandüberschuss von Fr. 1'530'000 ausweist. Es handelt sich dabei um einen rein buchungstechnischen Vorgang, der nicht steuerfussrelevant ist. Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfte die Gesetzesbestimmung im Gemeindegesetz noch vor dem Jahresabschluss 2019 so revidiert werden, so dass dieser buchungstechnische Vorgang künftig nicht mehr nötig sein wird.

Die Rechnungsprüfungskommission hat mit Beschluss vom 22. November 2018 dem angepassten Antrag mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 1'530'000 zugestimmt.

Ansprechsperson für weitere Fragen: Gemeinderat Beat Husi (Finanzvorstand)

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