6. Dezember 2018

In Zusammenhang mit der neuen Rechnungslegung nach HRM2 hat der Gemeinderat die Eigenleistungsgrenze auf Fr. 50'000 festgelegt. Eigenleistungen sind Leistungen in Bezug auf ein Investitionsvorhaben, welche die Gemeinde selbst übernimmt, beispielsweise Lohnkosten für Projektmanagement oder Materialkosten.

Ansprechperson Gemeinderat Beat Husi, Telefon 044 713 36 86