Im März 2022 wurde berichtet, dass der Auftrag zum Lärmbelastungskataster/Lärmsanierungsprojekt durch den Gemeinderat erteilt wurde. Der Lärmbelastungskataster und das Lärmsanierungsprojekt sind zwei verschiedene Projekte. Als erstes muss der Lärmbelastungskataster erstellt werden, um mögliche Lärmgrenzwertüberschreitungen feststellen zu können. Hier zeigt es sich, ob der Strasseneigentümer in die Pflicht kommt, Massnahmen an der Quelle (z.B. Einbau lärmmindernde Beläge, Temporeduktionen) oder bei den Empfängern (z.B. Schallschutzfenster) zu leisten. Konkrete Massnahmen können aber nur auf das aktuelle Temporegime bezogen werden, was zum geänderten Vorgehen führte, dass zuerst die Tempofrage geklärt werden soll, um das Lärmsanierungsprojekt abschliessen und öffentlich auflegen zu können. Als Entscheidungsgrundlage für die Tempofrage an der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2023 wird vom beauftragten Lärmspezialisten eine Lärmübersicht über die ganze Gemeinde erstellt, welche ausweist, wo welche Grenzwerte überschritten sind und sich eine Massnahmenpflicht ergibt. Diese Grundlage bildet Bestandteil der Tempovorlage.
Leider konnten die in Aussicht gestellten Termine nicht eingehalten werden, was bedauerlich ist. Durch die Baustelle an der Neuen Dorfstrasse konnte die abschliessende Messung mit Tempo 50 erst im September erfolgen und nicht wie ursprünglich geplant im Mai. Dies hat zur Folge, dass der weitere Verlauf des Projektes in Rückstand geraten ist.
Inzwischen konnten alle Daten erhoben werden und bis im Februar 2023 wird die Lärmübersicht dem Gemeinderat vorliegen und wird einen wesentlichen Einfluss auf das Temporegime haben. Das verkehrstechnische Gutachten wird rechtzeitig fertiggestellt werden, so dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2023 über das Tempo entscheiden können.
Ansprechperson Vorstand Ressort Infrastruktur, Rolf Schatz