6. März 2025

138 Stimmberechtigte haben an der Richtplan-Gemeindeversammlung teilgenommen und folgendes beschlossen:

  1. Die von der Gemeindeversammlung bereinigte Gesamtrevision des kommunalen Richtplans Langnau am Albis 2025 wird zu Handen der Genehmigung durch den Kanton Zürich festgesetzt.
  2. Die Erläuterungen nach Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV) und der Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen werden zur Kenntnis genommen.
  3. Der bestehende Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen (Stand 1980), der bestehende Verkehrsrichtplan (Stand 1982) und der bestehende Siedlungs- und Landschaftsplan (Stand 2024) mit Ausnahme der beiden Bereiche Waldi und Albis werden aufgehoben.
  4. Der Gemeinderat wird ermächtigt, allfällige sich im kantonalen Genehmigungs- oder als Folge von Entscheiden im Rechtsmittelverfahren (mit Ausnahme der Bereiche Waldi und Albis) ergebende Änderungen bzw. Abweichungen gegenüber den Stimmberechtigten vorgelegten Fassung des kommunalen Richtplans in eigener Kompetenz zu behandeln und festzusetzen.

 

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