Teilzahlungen für provisorische Rechnungen
Die Steuerrechnungen für das laufende Jahr werden im März versandt. Die erste Rate der Steuerrechnung ist Ende Juni fällig, die 2. Rate per 30. September und die 3. Rate per 31. Dezember. Allen pünktlichen Zahlern danken wir.

Monatliche Zahlungen sind möglich. Damit Ihnen entsprechende Einzahlungsscheine zugestellt werden können, melden Sie sich entweder schriftlich, per Telefon 044 713 55 56 oder reichen per Online-Formular ein Stundungsgesuch ein.

Stundungsgesuche für Schlussrechnungen
Mit der definitiven Veranlagung kommt es zur Schlussrechnung. Sofern Sie zur Tilgung des Restbetrages auf eine Stundung angewiesen sind, bieten wir Ihnen die Möglichkeit ein Stundungsgesuch zu stellen. Dieser Antrag ist schriftlich und begründet einzureichen. Es steht Ihnen als Online-Dienst ein entsprechendes Formular zur Verfügung.

Zinsen
Bitte beachten Sie, dass sowohl bei Teilzahlungen als auch bei Stundungen Zinsen fällig werden.

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