Alle Jahre wieder erfreuen wir uns an den wunderschönen Beleuchtungen, die vielerorts installiert werden. Um die schmuckvolle Beleuchtung geniessen zu können, sind ein paar Regeln zu beachten:
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Die Beleuchtung darf erst ab dem 1. Advent eingeschaltet werden.
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Spätestens am 6. Januar des Folgejahres ist sie ausser Betrieb zu nehmen.
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Ab dem Eindunkeln bis spätestens 1.00 Uhr erhellt sie unsere Herzen.
Wir zählen auf Ihre Unterstützung im Bestreben, unsere Natur nicht übermässig mit Licht zu belasten. Besten Dank!
Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit und eine besinnliche Weihnachtszeit.