24. November 2022

Reglement Schulzahnpflege – Inkraftsetzung per 01.01.2023

Mit Beschluss-Nr. 2022-648 vom 7. November 2022 hat die Schulpflege das Reglement Schulzahnpflege Langnau am Albis genehmigt und setzt es per 1. Januar 2023 in Kraft.

Gegen dieses Reglement kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrates sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Rechtsgültigkeit hat die amtliche Publikation auf der Webseite der Gemeinde Langnau am Albis (www.langnauamalbis.ch).
 

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Reglement Schulzahnpflege Langnau am Albis ab 01.01.2023 Download 0 Reglement Schulzahnpflege Langnau am Albis ab 01.01.2023