Informationen

Datum
25. November 2012
Lokalität
Gemeindehaus:
Neue Dorfstrasse 14


Wohn- und Pflegezentrum Sonnegg:
Sihlwaldstrasse 2

Kontakt
Adrian Hauser

Eidgenössische Vorlagen

1. Änderung vom 16. März 2012 des Tierseuchengesetzes

Angenommen
Ergebnis
In Langnau wurde die Vorlage angenommen.
Beschreibung
Neue Tierkrankheiten stellen die Schweiz vor neue Herausforderungen. Die Vorlage verbessert die Grundlagen für eine wirksame Prävention gegen Tierseuchen. Damit soll die Gesundheit der Tiere in der Schweiz erhalten bleiben. Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen, weil die Vorlage die Eigenverantwortung der Tierhalterinnen und -halter schwäche und der Bund eine zu starke Rolle erhalte.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 68,13 %
962
Nein-Stimmen 31,87 %
450
Stimmbeteiligung
32.27%
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

1. Umsetzungsvorlage "prima-Initiative" – Gesetz über die Einführung der Grundstufe (mit Gegenvorschlag)

Abgelehnt
Ergebnis
In Langnau wurden sowohl die Umsetzungsvorlage als auch der Gegenvorschlag abgelehnt.
Beschreibung
Im März 2010 wurde die Initiative in Form einer allgemeinen Anregung eingereicht. Die Initiative verlangt die Neugestaltung des Schuleintritts im Sinne der Grundstufe. Diese verbindet die beiden Jahre des Kindergartens mit der ersten Primarklasse. Die Grundstufe wird im Kanton Zürich seit 2004 als Schulversuch mit 87 Klassen in 27 Gemeinden geführt. Zur Umsetzung der Initiative verabschiedete der Kantonsrat das Gesetz über die Einführung der Grundstufe. Dieses sieht vor, dass die Grundstufe flächendeckend in allen Gemeinden des Kantons eingeführt wird. Gleichzeitig beschloss der Kantonsrat einen Gegenvorschlag dazu, das Gesetz über die freiwillige Einführung der Grundstufe. Dieses gibt den Schulpflegen die Möglichkeit, selber zu entscheiden, ob sie in ihrer Gemeinde den Kindergarten oder die Grundstufe führen wollen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 20,78 %
284
Nein-Stimmen 79,22 %
1'083
Gegenvorschlag
Ja-Stimmen 40,96 %
555
Nein-Stimmen 59,04 %
800

Stichfragen

Stichfrage
Vorlage 30,49 %
332
Gegenvorschlag 69,51 %
757
Stimmbeteiligung
32.28%
Ebene
Kanton
Art
-

2. Volksinitiative "Rechtsschutz für alle (Mietgericht gebührenfrei)"

Abgelehnt
Ergebnis
In Langnau wurde die Vorlage abgelehnt.
Beschreibung
Die Initiative verlangt, dass in Verfahren vor dem Mietgericht keine Gerichtskosten erhoben werden. Mietrechtliche Auseinandersetzungen gelangen zuerst an die Paritätischen Schlichtungsbehörden. Deren Verfahren sind unentgeltlich. Die Schlichtungsbehörden versuchen, im Interesse der Parteien spätere Prozesse zu vermeiden und eine gütliche Einigung herbeizuführen. In der Praxis können so viele Streitfälle effizient, rasch und kostengünstig von den Schlichtungsbehörden erledigt werden. Regierungsrat und Kantonsrat befürchten, dass es zu zahlreichen gerichtlichen Verfahren kommt, wenn das Kostenrisiko bei den Mietgerichten dahinfällt. Das bewährte Instrument der Schlichtungsbehörden würde geschwächt. Sie lehnen die Initiative darum ab. Damit wenig vermögende Parteien nicht von mietgerichtlichen Verfahren ausgeschlossen sind, besteht schon heute die Möglichkeit, sie durch die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege von allfälligen Gerichtskosten zu befreien.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 37,39 %
535
Nein-Stimmen 62,61 %
896
Stimmbeteiligung
32.93%
Ebene
Kanton
Art
-

3. Volksinitiative "Transparente Mieten (Offenlegung von Anpassungen bei Neuvermietung)"

Abgelehnt
Ergebnis
In Langnau wurde die Vorlage abgelehnt.
Beschreibung
Die Volksinitiative verlangt, dass Mieterinnen und Mietern in Zeiten des Wohnungsmangels mitgeteilt werden muss, welchen Mietzins die Vormieterinnen oder Vormieter bezahlt haben. Das Einführungsgesetz zum ZGB soll daher ergänzt werden. In Zeiten von Wohnungsmangel würde die sogenannte Formularpflicht wieder eingeführt. Der Kantonsrat und der Regierungsrat lehnen die Initiative ab. Das Formular schafft zwar für Neumieterinnen und Neumieter Transparenz, indem ihnen unaufgefordert die Höhe des Mietzinses des vorangegangenen Mietverhältnisses mitgeteilt und auf die Möglichkeit der Anfechtung des Anfangsmietzinses hingewiesen wird. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Mieterinnen und Mieter heute im Allgemeinen gut über ihre Rechte informiert sind. Eine mietzinsdämpfende Wirkung ist von der Einführung der Formularpflicht nicht zu erwarten. Diese Pflicht löst vielmehr eine beträchtliche Bürokratie aus.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 49,34 %
710
Nein-Stimmen 50,66 %
729
Stimmbeteiligung
32.89%
Ebene
Kanton
Art
-