Informationen

Datum
26. November 2006
Lokalität
Gemeindehaus:
Neue Dorfstrasse 14


Wohn- und Pflegezentrum Sonnegg:
Sihlwaldstrasse 2

Kontakt
Adrian Hauser

Eidgenössische Vorlagen

1. Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas

Angenommen
Ergebnis
in Langnau wurde die Vorlage angenommen
Beschreibung
Das neue Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BG Ost) ermöglicht, dass die Schweiz die ehemals kommunistischen Länder Osteuropas und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) bei deren Übergang zu Demokratie und sozialer Marktwirtschaft weiterhin unterstützen kann (Transitionshilfe). Das Gesetz ist ebenfalls die Rechtsgrundlage für den Beitrag der Schweiz zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU (Erweiterungsbeitrag). Im Rahmen dieses Beitrags sollen von der Schweiz ausgewählte prioritäre Projekte in den zehn neuen EU-Mitgliedstaaten finanziert werden. Dank dem BG Ost kann die Schweiz ihre Tradition der Solidarität auf dem europäischen Kontinent und in Zentralasien fortsetzen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 59,49 %
1'273
Nein-Stimmen 40,51 %
867
Stimmbeteiligung
48.2%
Ebene
Bund
Art
-

2. Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz)

Angenommen
Ergebnis
in Langnau wurde die Vorlage angenommen
Beschreibung
Die zweite Vorlage, über die am 26. November abgestimmt wird, ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG), welches aus dem Gegenentwurf zur mittlerweile zurückgezogenen Volksinitiative "Für fairere Kinderzulagen!" hervorgegangen ist. Das Bundesgesetz fordert Kinderzulagen von mindestens 200 Franken pro Kind und Monat sowie Ausbildungszulagen von mindestens 250 Franken. Anspruch darauf haben alle Erwerbstätigen, aber auch erstmals Selbständigerwerbende (ohne Einkommensobergrenze). Nichterwerbstätige erhalten ebenfalls Zulagen jedoch unter Vorbehalt von allfälligen kantonal festgesetzten Einkommensgrenzen, welche aber für alle nicht tiefer sein dürfen als im Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) vorgeschrieben. Teilerwerbstätigkeit reduziert die Höhe der Zulagen nicht. Finanziert werden die Zulagen durch Arbeitgeber und Selbständigerwerbende, welche sich einer Familienausgleichskasse anzuschliessen haben. Die Kantone haben zudem die Möglichkeit auch für Arbeitnehmende eine Beitragspflicht einzuführen. Von diesem Gesetzesentwurf nicht betroffen sind die Familienzulagen für Kleinbauern und landwirtschaftliche Arbeitnehmer. Die vorgesehene Mindestzulage bringt Mehrkosten von jährlich 890 Millionen Franken, wovon 200 Millionen Franken die öffentliche Hand, d.h. mehrheitlich die Kantone, tragen; der Rest geht zulasten der Familienausgleichskasse.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 64,13 %
1'375
Nein-Stimmen 35,87 %
769
Stimmbeteiligung
48.2%
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

1. Volksinitiative "Nur eine Fremdsprache an der Primarschule"

Abgelehnt
Ergebnis
in Langnau wurde die Vorlage abgelehnt
Beschreibung
Die Volksinitiative «Nur eine Fremdsprache in der Primarschule» wurde am 14.12.2005 vom Kantonsrat abgelehnt. Wortlaut der Initiative: «Das Volksschulgesetz ist durch eine Bestimmung zu ergänzen, wonach an der Primarschule nur eine Fremdsprache obligatorisch unterrichtet werden darf.»

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 36,18 %
753
Nein-Stimmen 63,82 %
1'328
Stimmbeteiligung
47.2%
Ebene
Kanton
Art
-