Aufgrund der Überarbeitung der kommunalen Nutzungsplanung werden auch die Baulinien überprüft und revidiert.
Baulinien kurz erklärt:
- Baulinien legen fest, wie nah ein Gebäude an die Grundstücksgrenze oder an eine Strasse gebaut werden darf. Sie dienen dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, genügend Abstand zwischen Gebäuden zu gewährleisten und Platz für Infrastruktur wie Strassen oder Leitungen freizuhalten.
Alle Unterlagen sind unter der Rubrik Dokumente (unten) einsehbar.
Dokumente
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| 20260416_Langnau_aA_Teilrev_Baulinien_Bericht_nach_Art_47_RPV (PDF, 12.95 MB) | Download | 0 | 20260416_Langnau_aA_Teilrev_Baulinien_Bericht_nach_Art_47_RPV |
| 20260416_Langnau_aA_Revision Baulinien_Anpassung Baulinien Mst 1-500_1-1000_Entwurf (PDF, 6.45 MB) | Download | 1 | 20260416_Langnau_aA_Revision Baulinien_Anpassung Baulinien Mst 1-500_1-1000_Entwurf |