Die Sozialbehörde nimmt ihre sozialen Aufgaben aufgrund der Gesetzgebung und nach den sich stetig wandelnden, ausgewiesenen Erfordernissen wahr.

Aufgaben der Sozialbehörde

Allgemeine Aufgaben:
  • Aufnahme von sozialen Anliegen
  • Vernetzung mit Trägern im sozialen Bereich

Haupttätigkeit der Sozialbehörde:
  • Gewährleistung der persönlichen und finanziellen Hilfe im Sinne der Gesetzgebung
  • Gewährung der Alimentenbevorschussung
  • Krippenaufsicht

Personen

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