Die Liegenschaftenkommission besteht aus je zwei Mitgliedern des Gemeinderates und der Schulpflege. Der Vorsitz wird durch den Gemeindepräsidenten geführt. Die Liegenschaftenkommission berät den Gemeinderat in der Ausrichtung der Politik über die gemeindeeigenen Bauten, Anlagen und Grundstücke. Ihr obliegt die Aufsicht über Unterhalt und Nutzung der Gemeindeliegenschaften. Sie ist verantwortlich für die Liegenschaftenverwaltung der gemeindeeigenen Bauten, Anlagen und Grundstücke im Rahmen der delegierten Aufgaben und Kompetenzen.

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