Kern der Revision des Lehrpersonalgesetzes bildet eine Anpassung der Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Lehrpersonen. Gemäss den Berechnungen des Regierungsrats führt die Revision kantonsweit zu jährlichen Mehrkosten von rund 83 Millionen Franken, wovon rund 67 Millionen Franken durch Gemeinden und Städte finanziert werden sollen. Für die Gemeinde Langnau am Albis werden die zusätzlichen Kosten auf zwei bis drei Steuerprozente beziffert. Dem Gemeinderat ist es wichtig festzuhalten, dass die vorgesehenen Ressourcenerhöhungen für Lehrpersonen nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden.
Der Gemeinderat anerkennt die anspruchsvolle Tätigkeit der Lehrpersonen sowie die Bedeutung attraktiver Arbeitsbedingungen im Bildungsbereich. Aus Sicht des Gemeinderates problematisch ist jedoch der Kostenverteilschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden. Der Kanton legt im Volksschulwesen sowohl die notwendigen Stellenprozente als auch die Entschädigungsstruktur der Lehrpersonen fest. Die daraus resultierenden Kosten werden jedoch zu rund 80 % von den Gemeinden und lediglich zu rund 20 % vom Kanton getragen. Systematisch wäre es daher naheliegender, dass die Kosten für das Lehrpersonal deutlich höher über den Kanton bzw. über kantonale Steuermittel finanziert würden. Mindestens wäre es aus Sicht der Gemeinde Langnau am Albis sachgerecht, wenn der Kanton betreffend der nun erfolgten Ressourcenerweiterung die Kosten weitestgehend übernehmen würde.