Seit mehreren Wochen herrscht im Kanton Zürich eine ausgeprägte Trockenheit. Die anhaltend hohen Temperaturen sowie die ausbleibenden ergiebigen Niederschläge haben zu einer erheblichen Brandgefahr geführt. Bereits einzelne Funken oder glühende Rückstände können Brände auslösen, die sich aufgrund der ausgetrockneten Vegetation rasch ausbreiten. Gemäss den aktuellen Wetterprognosen ist kurzfristig nicht mit einer nachhaltigen Entspannung der Situation zu rechnen.
Das Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich hat deshalb bereits am 26. Juni 2026 für den Wald und die Waldesnähe ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Die zahlreichen Wiesenflächen, der hohe Waldanteil, die Naturschutzgebiete sowie der Wildnispark Langenberg erhöhen das Schadenpotenzial auf dem Gemeindegebiet zusätzlich. Aufgrund der besonderen Gefahrenlage hat der Gemeinderat ergänzend ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet verfügt.
Das allgemeine Feuerverbot umfasst das Entfachen von Feuer sowie das Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennendem oder glühendem Material. Das Feuerverbot gilt ausdrücklich auch für bestehende, offizielle Feuerstellen, sowie für Holzfeuer, Holzkohlegrills, Feuerkörbe, Feuerschalen und Fackeln auf privaten Balkonen, Gartensitzplätzen und Dachterrassen.
Vom Feuerverbot ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern die erforderliche Sorgfalt (bspw. Aufstellen des Gerätes auf kippsicherem und feuerfestem Untergrund) eingehalten wird und keine anderslautenden Vorgaben der Eigentümerschaft oder Hausverwaltung bestehen.
Unabhängig vom vorliegenden Entscheid ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen mit Lärmeffekten (Feuerwerkskörpern, Petarden und Mörser) in Langnau am Albis seit dem 1. April 2026 gemäss Art. 29 der Allgemeinen Polizeiverordnung ganzjährig verboten.
Das allgemeine Feuerverbot geht darüber hinaus und untersagt bis auf
Widerruf auch Feuerwerk ohne Lärmeffekte, insbesondere Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane sowie Höhenfeuer.
Die Bundesfeier am 1. August 2026 findet wie geplant, jedoch ohne Höhenfeuer, auf dem Albis statt.
Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Die Gemeinde wird die Bevölkerung informieren, sobald sich die Lage entspannt und das Verbot aufgehoben werden kann.
Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihr Mithilfe. Mit dem verantwortungsvollen Verhalten jedes Einzelnen kann ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Menschen, Natur und Sachwerten geleistet werden.
Ansprechperson Vanessa Ziegler, E-Mail: vanessa.ziegler@langnau.ch
Zugehörige Objekte
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| Präsidialverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot Langnau am Albis (PDF, 191 kB) | Download | 0 | Präsidialverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot Langnau am Albis |