Allgemein kann gesagt werden, dass ein gültiger nationaler ausländischer Führerausweis in der Schweiz während höchstens 12 Monaten verwendet werden darf. Bei berufsmässigen Fahrten gelten jedoch spezielle Regelungen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Strassenverkehrsamt des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 044 713 55 27 | ewk@langnau.ch |