Für juristische Personen besteht eine Steuerpflicht, wenn sich der Sitz oder die tatsächliche Verwaltung im Kanton Zürich befindet. Befindet sich der Sitz oder die tatsächliche Verwaltung ausserhalb des Kantons Zürich oder im Ausland, so ist die juristische Person steuerpflichtig, wenn eine Anknüpfung in Form eines Geschäftsbetriebs, einer Betriebsstätte oder eine Liegenschaft im Kanton Zürich besteht.

Bestellung der Formulare für die Steuererklärung sowie Fristerstreckungs-Gesuche zur Einreichung der Steuererklärung können über die Homepage des kantonalen Steueramtes ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erledigt werden.

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