Das nächtliche Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund ist gebührenpflichtig. An- und Abmeldungen sind der Abteilung Gesellschaft zu melden.

Viele Gemeinden erheben heute Gebühren für das Parkieren auf öffentlichen Strassen und Plätzen. So ist das nächtliche Dauerparkieren seit dem 1. Januar 1990 auch in Langnau am Albis kostenpflichtig. 1989 haben die Stimmbürger einer entsprechenden Vorlage des Gemeinderates zugestimmt. Deshalb werden nachts regelmässig Kontrollfahrten durchgeführt.

Wer sein Auto nachts regelmässig auf öffentlichem Grund parkiert, ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt monatlich Fr. 40.--.

Die Verordnung Dauerparkieren finden Sie in der Rechtssammlung.
Die FAQ's zum nächtlichen Dauerparkieren finden sie in der Rubrik Dokumente unten auf dieser Seite.

Bild Dauerparkieren

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