Ziel und Aufgabe der Tankkontrolle ist es, durch geeignete Massnahmen zu verhindern, dass beim Lagern von wassergefährdenden Flüssigkeiten die Gewässer mit nachteiligen Auswirkungen belastet werden. Dies schützt die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen.

  • Gesetzliche Grundlagen Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, gSchG)
  • Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF)
  • Kantonales Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz und Verordnung über den Gewässerschutz
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Aufgabenbereiche
  • Beraten der Gesuchsteller
  • Prüfen der Gesuchsunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit in Bezug auf Zonenzugehörigkeit und Übereinstimmung mit VWF und TTV

Baukontrollen
  • Kontrolle der Armierung
  • Dichtheitsprüfung der Schutzbauwerke
  • Überwachen der Poren- bzw. Dichtheitsprüfung der Auffangwannenauskleidung
  • Kontrolle der Druck- bzw. Dichtheitsprüfung bei platzgeschweissten Tanks

Abnahmen
  • Aller bewilligungspflichtigen Anlagen
  • Stichprobekontrollen von meldepflichtigen Anlagen

Prüfen aller Voraussetzungen für die Inbetriebnahme einer Anlage
  • Richtigkeit von Lageort, Abmessungen und Abständen, Armaturen, Produkteleitungen, Gewässerschutzventilen, Pumpen etc.
  • Vollständigkeit aller Prüfprotokolle, Übereinstimmung aller auf den entsprechenden Gesuchsformularen aufgeführten Planunterlagen mit der Anlage
  • Erstellen eines Abnahmeprotokolls


Zugehörige Objekte