Ihr allfälliger Anspruch auf Prämienverbilligung wird in der Regel mit der fristgerechten Einreichung der Steuererklärung automatisch ausgelöst. Der Anspruch ist von Vermögen und Einkommen abhängig. Bei Fragen im Zusammenhang mit der Prämienverbilligung wenden Sie sich bitte direkt an die SVA Zürich. Weitere Informationen finden Sie hier