Allgemeines

Das Steuerregister zählt rund 4'400 natürliche und 200 juristische Personen sowie 400 quellensteuerpflichtige Personen. Weitere Zahlen und Fakten

Das Gemeindesteueramt ist für den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Steuergesetzgebung mit den entsprechenden Verordnungen, Weisungen und Bestimmungen verantwortlich.

Zu den Hauptaufgaben zählen:

  • die Durchführung des Steuererklärungsverfahrens für natürliche Personen (ohne Juristische Personen)
  • das Führen des Quellensteuerregisters
  • der Steuerbezug und das Inkasso der Staats- und Gemeindesteuern
  • die Steuerinventarisation bei Todesfällen und
  • die Durchführung von Grundstückgewinnsteuer-Veranlagungen


Zusammen mit dem Kantonalen Steueramt Zürich sind wir für die Einschätzung der unselbstständig erwerbenden Personen verantwortlich (Prüfung der eingehenden Steuererklärungen und Vornahme der Veranlagung).
Die selbstständig erwerbenden Personen und die Juristischen Personen (AG, GmbH etc.) werden ausschliesslich durch das Kantonale Steueramt Zürich veranlagt.

Das Gemeindesteueramt steht unter der fachtechnischen Aufsicht der Finanzdirektion des Kantons Zürich.

Personen

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