9. Februar 2024

Alle bisherigen Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten in den nächsten Wochen eine Rechnung für die Hundeverabgabung 2024, welche bis spätestens 31. März zu bezahlen ist. Bei verspäteter Zahlung wird ein Zuschlag erhoben.

Jährliche Abgabe
Die jährliche Abgabe inkl. Kantonsbeitrag (Fr. 30.—) beträgt:

Langnau am Albis:                      Fr. 165.—

Meldepflicht
Ab einem Alter von 3 Monaten sind Hunde innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden. Innert der gleichen Frist sind auch Namens- oder Adressänderungen der Halterin oder des Halters, die Übernahme des Hundes durch eine andere Halterin oder einen an­deren Halter, sowie der Tod des Hundes zu melden.

Die Gemeinden sind seit November 2016 befugt, die erwähnten Än­derungen in der Hundedatenbank AMICUS direkt vorzunehmen.

Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter Die gesetzlichen Bestimmungen zur Hundehaltung im Kanton Zürich können im Internet unter www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere.html ab­gerufen werden.

Meldungen und Auskünfte:

Gemeinde Langnau am Albis
Abteilung Gesellschaft
Neue Dorfstrasse 14, 8135 Langnau am Albis
Tel. 044 713 55 75; gesellschaft@langnau.ch
Online-Schalter: www.langnauamalbis.ch